Tod und Trauer

Der Tod ist nur der Durchgang

Wir wissen um die Grenzen unserer Zeit und unserer Lebenskraft. Wir wissen um Krankheit und Vergänglichkeit, um die Gefährdungen und die Zerbrechlichkeit des Lebens. Wir wissen um Sterben und Tod. Als Christen setzen wir alldem aber den festen Glauben entgegen, dass der Tod lediglich Durchgang ist zu einem Leben, das unbegrenzt ist, unvergänglich, unzerstörbar: ewiges Leben.

Was tun bei einem Todesfall?

Stirbt ein Familienmitglied daheim, so darf der Leichnam bis zu 36 Stunden in der Wohnung verbleiben. Auf diese Weise können sich die Angehörigen in aller Ruhe vom Verstorbenen verabschieden und bei ihm wachen und beten. Auch in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Pflegeeinrichtungen werden den Angehörigen zum Abschiednehmen ein geeigneter Raum und genügend Zeit gegeben. Es ist stets auch möglich, den Verstorbenen dafür nach Hause bringen zu lassen. Die Zeit der sogenannten Totenwache und das Verweilen beim Verstorbenen sind wertvoll und unwiederbringlich.
Neben Trauer und Abschiednehmen stehen aber auch ganz praktische Fragen zur Klärung an. In den wenigen Tagen zwischen Tod und Begräbnis müssen die Angehörigen vieles organisieren, sich entweder für eine Erd- oder eine Feuerbestattung entscheiden und sich um Todesanzeige, Sterbebilder, Grabstelle und Blumenschmuck kümmern. Ein Bestattungsunternehmen kann dabei wertvolle Hilfe leisten.

Nach dem Tod eines Angehörigen nehmen Sie bitte, wenn das städtische Bestattungsamt den Zeitpunkt der Beerdigung festgelegt hat, mit dem Pfarramt Kontakt auf. Einer der Seelsorger vereinbart dann mit Ihnen den Termin des Trauergottesdienstes und die Gestaltung der Begräbnisfeier.

Damit bei einem Todesfall nichts vergessen wird, gibt es hier eine Checkliste der Diözese, die alle wichtigen Punkte berücksichtigt.

Wertvolle Informationen stellt Ihnen auch die Internetseite des katholischen Bestattungsdienstes München bereit.

Für den Friedhof Aubing gilt seit November 2021 folgende Regelung:

„Voraussetzungen zum Erwerb eines Grabnutzungsrechts sind … im Friedhof Aubing das Vorliegen eines aktuellen Sterbefalls und ein Hauptwohnsitz des/der Verstorbenen oder dessen Ehegattin/Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnerin/eingetragenem Lebenspartner dazugehörigen Bestattungsbezirk (siehe Anlage „Bestattungsbezirke“) zum Zeitpunkt des Todes.“ Die bisherige Regelung, erst nach 20 Jahren auf dem Aubinger Friedhof ein Grab erwerben zu können, entfällt damit.

 Hier der Link zur aktuellen Friedhofssatzung

Über uns

St. Quirin ist eine katholische Pfarrgemeinde im Münchner Westen. Die Pfarrkirche wurde 1489 geweiht. Seit 2014 ist St. Quirin Teil des Pfarrverbandes mit St. Michael in Lochhausen (Internetseite).

Kontakt

Pfarramt St. Quirin
Ubostraße 5
81245 München
Tel. 089 89 13 66 910
E-Mail: st-quirin.muenchen@ebmuc.de
Notfall: 0171 561 88 04